|
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2001
Unverbindliche Verbandsempfehlung, dem Kartellgericht gem. § 32 KartellG angezeigt am 3. August 2001
Herausgegeben von der Wirtschaftskammer Österreich, Sektion Handel für deren Mitglieder
I. Geltung
Die
Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende
oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich
ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits
gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen
abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als
Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den
Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
Ein
Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das
Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss.
Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine
angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes
daran gebunden.
III. Preis
Alle von uns genannten Preise
sind, soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive
Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund
kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder
innerbetrieblicher Abschlüsse ändern oder sollten sich andere, für die
Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung
notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte,
Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die
Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei
Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels
gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen
Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit
Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf
unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden
sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich
entstandenen Schadens zu begehren oder - soweit es sich nicht um ein
Kreditgeschäft mit Verbrauchern handelt - Verzugszinsen in Höhe von 4%
über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen.
V. Vertragsrücktritt
Bei
Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie
insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels
Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur
Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei
Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von
15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich
entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind
wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen
entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen
zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern
oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom
Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl,
auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des
Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet,
nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15%
des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden
zu bezahlen. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff
Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von
7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die
Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw.
bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt,
die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der
Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die
Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein
Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer
erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben
(Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit
deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab
Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Der
Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges,
die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei
er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des
eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des
BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen
ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt,
verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von
Eur 12,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im
Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von Eur 5,- zu bezahlen.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere
Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder
Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte
Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport
bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem
angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am
Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der
gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden
nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz
als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart
übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung
berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine
Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem
Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden
bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig sind wir
berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach
Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist
vom Vertrag zurück zu treten und die Ware anderweitig zu verwerten.
VIII. Lieferfrist
Zur
Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde
all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind,
nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen
Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir
sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu
einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der
Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurücktreten.
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
X. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt
es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder
sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw.
Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für
durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Holz-
und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).
XI. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Gewährleistungsansprüche
des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl entweder
durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder
Preisminderung. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Kunde nur
begehren, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder
Reparatur behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar
ist. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels
durch Verbesserung oder Austausch zielen, können erst geltend gemacht
werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in
Verzug geraten sind. Gewährleistungsansprüche müssen, wenn es
bewegliche Sachen betrifft, binnen eines Jahres ab Ablieferung der
Sache gerichtlich geltend gemacht werden. Wird vom Kunde das Vorliegen
eines Mangels behauptet, können daraus resultierende Ansprüche,
insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz, nur geltend
gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits im
Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorhanden war; dies gilt auch
innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablieferung der Ware. Der Kunde
hat im Sinne der §§ 377 f HGB überdies die Ware nach der Ablieferung
unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei
festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3
Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang
des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind
unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung,
schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig
erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Unsere Verpflichtung zur
Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der
Gewährleistungsfrist; ein darüber hinaus gehender besonderer Rückgriff
des Kunden gemäß § 933b ABGB wegen selbst erfüllter
Gewährleistungspflichten wird ausgeschlossen. Sämtliche Bestimmungen
des Punktes XI. gelten bei Verbrauchergeschäften nicht.
XII. Schadenersatz
Sämtliche
Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei
Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen
Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat,
sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der
Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von
Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen
Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen
über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch
neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht
wird. Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw.
vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den
auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu
sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle
damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.
XIII. Produkthaftung
Regressforderungen
im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei
denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer
Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
XIV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle
Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis
zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn
dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir
berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu
verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere
durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde
Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem
Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört,
darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen
Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie
insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen.
Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere
für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XV. Forderungsabtretungen
Bei
Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt
seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung
oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen
Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf
Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der
Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern,
insbesondere in der offenen Posten-Liste einzutragen und auf
Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist
der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei
ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur
in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer
sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt
an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere
ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
XVI. Zurückbehaltung
Handelt
es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei
gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung
nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen
Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
XVII. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es
gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die
Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische
Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist
zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten
das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht
ausschließlich örtlich zuständig.
XVIII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der
Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag
mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages
von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der
Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw.
Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche
Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die
Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen,
falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie
Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser
geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten
Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
|